Tippgeber aufgepasst!

Bekannte, Verwandte, Nachbarn oder Vermieter haben Ihnen von Verkaufsplänen ihres Hauses oder ihrer Wohnung erzählt? Erzählen Sie uns davon! Führt ihr Tipp zum Verkauf der benannten Immobilie durch uns, ist uns das bares Geld wert.

Beim Finden der passenden Immobilie spielt ein kleiner Wissensvorsprung oft eine große Rolle. Um unsere Interessenten und Kunden persönlich gut beraten zu können und als ortsansässiger Makler im Kreis Minden-Lübbecke den besten Wissensvorsprung gewährleisten zu können, ist jeder Tipp wertvoll. Wir haben viele Kaufinteressenten in unserer Kundenkartei, die noch auf der Suche nach der richtigen Immobilie sind.

Vielleicht haben Sie als möglicher Tippgeber von der passenden Immobilie bereits im Bekanntenkreis gehört. Oder Sie kennen jemanden der plant in naher Zukunft sein Haus oder seine Wohnung zu verkaufen. Geben Sie diesen Tipp an uns weiter und wir bieten diesem Menschen unsere Unterstützung an bei seinen Plänen die Immobilie zu verkaufen. Verkaufen wir die Immobilie schließlich erfolgreich, bekommen sie als Tippgeber folgende Honorare:

Tippgeberhonorar bei erfolgreichem Verkauf:

Immobilien von € 20.000 bis € 50.000,- erhält der Tippgeber € 200,-*

Immobilien von € 50.001 bis € 100.000,- erhält der Tippgeber € 400,-*

Immobilien von € 101.001 bis € 150.000,- erhält der Tippgeber € 600,-*

Immobilien von € 150.001 bis € 200.000,- erhält der Tippgeber € 800,-*

Immobilien ab € 200.001,- erhält der Tippgeber € 1.000,-*

Ein „echter“ Tipp

Damit die Tippgeberprovision gerechtfertigt ist, muss es sich schon um einen „echten“ Tipp für uns handeln. Ein „echter“ Tipp für uns bedeutet:

  1. Das Haus, die Wohnung oder das Grundstück ist uns noch unbekannt
  2. Das Haus, die Wohnung oder das Grundstück wird noch nicht öffentlich zum Verkauf angeboten, zum Beispiel im Internet, in der Zeitung, mit Hilfe von Verkaufsschildern oder anderen Verkaufsmaßnahmen.
  3. Das Haus, die Wohnung oder das Grundstück befindet sich in unserem Tätigkeitsgebiet (Kreis Minden-Lübbecke, Kreis Herford).
  4. Sie sind kein Ehe- oder Lebenspartner des Eigentümers der betreffenden Immobilie. Ansonsten können Sie als Tippgeber mit dem Eigentümer der Immobilie bekannt, vielleicht befreundet oder sogar verwandt sein. Das ist egal.

Nach dem Tipp

Nach dem Tipp prüfen wir natürlich, ob es sich um einen „echten“ Tipp für uns handelt. Wir nehmen dann Kontakt zu dem Eigentümer auf und vereinbaren einen persönlichen Termin.

Wenn der Eigentümer uns den Alleinauftrag zum Verkauf der Immobilie erteilt, beginnt die Vermarktung. Bei erfolgreichem Verkauf durch uns und nach Eingang der Gesamtprovision auf unserem Geschäftskonto, erhalten Sie ihre Tippgeberprovision*.

Rufen Sie uns an (05731-683779), benutzen Sie das Tippgeber-Formular oder schreiben Sie uns eine E-Mail (info@isbo.de). Wir setzen uns umgehend mit Ihnen in Verbindung.

* Alle Tippgebervergütungen beinhalten 19% MwSt.

Die Firma ISBO Immobilien-Service Bad Oeynhausen GmbH behält sich das Recht vor, Immobilienobjekte, Eigentümer oder Tippgeber abzulehnen. Der Rechtsweg wird ausgeschlossen. Bei Nichtzahlung unserer Provision folgt keine Auszahlung des Tippgeberhonorars. Bei mehreren Tipps zu einem Objekt, erhält nur der erste Tippgeber die Vergütung.

Hinweis für Personenkreis der einem Standesrecht unterliegt, wie z.B. Rechtsanwälte und Steuerberater: Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass nachstehendes Angebot nicht an Personen gerichtet ist, die in einem besonderen Vertrauensverhältnis zu Ihren Kunden/Mandanten stehen, bzw. denen es standesrechtlich untersagt ist Tippgeberprovisionen zu berechnen. Selbstverständlich freuen wir uns über jede Empfehlung aus diesem Personenkreis, die ohne Beteiligungsmöglichkeit an unserer Provision zustande kommt.